Bezahlung

Gute Leistung hat ihren Preis. Der richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zu diesem finden Sie weitere Information auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www. brak.de.

Eine Erstberatung kostet Sie bei uns, je nach den Umständen des Einzelfalles,
zwischen 40,00 € und 190,00 € (zzgl. Umsatzsteuer)

Was unter dem Strich an Kosten für Sie entsteht, hängt in einem Prozessverfahren regelmäßig davon ab, in welchem Umfang sie das Verfahren verlieren. Gute Beratung schützt daher vor unnötigen Kosten.

Rechtsschutzversicherer übernehmen Ihre Kosten in dem versicherten Umfang. Wir klären das für Sie.

„Ohne Moos nix los“? Stimmt nicht. Wir beraten auch im Rahmen von Beratungshilfe und beantragen für Sie auch Prozesskostenbeihilfe. Beratungshilfe beantragen Sie bei dem Amtsgerichtes Ihres Wohnortes und bei uns zahlen Sie 10,00 € Eigenanteil. In Strafsachen können wir als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Laufende Beratung – gerade wenn Sie ständigen Beratungsbedarf haben, bieten wir Ihnen lukrative Rahmenvereinbarungen. Wir stellen unsere Beratung gegen einen Pauschalbetrag pro Monat/pro Quartal und relevante Rechtsgebiete zur Verfügung. Sie zahlen nur die Pauschale und gewinnen Sicherheit in doppelter Hinsicht. Interesse? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein Angebot machen.